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AGB für die Tanzschule Frank GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder wie wir es sagen: „Das Kleingedruckte“

  • Buchung: Eine Buchung/Anmeldung ist verbindlich. Änderungen der Termine und Angebote bleiben vorbehalten.
  • Der Unterricht findet einmal wöchentlich als Präsenzunterricht oder in bestimmten Ausnahmefällen aus wichtigem Grund (z.B. Pandemie, behördliche Schließungsanordnung) ersatzweise als Online-Unterricht (live-online oder per Videomaterial) zu den angegebenen Terminen statt.
  • Honorar und Zahlungsweise: Das Honorar wird jeweils zum 1. eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig und mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Es wird auch dann fällig, wenn am Unterricht nicht teilgenommen wird.
  • Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, so werden die von Bankinstituten erhobenen Stornogebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € pro erfolgter Rücklastschrift berechnet, sofern die Tanzschule die Rücklastschrift nicht selbst zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere Kosten entstanden sind.
  • Ein Wechsel in eine günstigere Vertragsvariante von 3- bzw. 12-Monaten ist zum Folgemonat möglich.
  • Abmeldefristen: Die Abmeldefrist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat. Erfolgt keine fristgerechte Abmeldung zum Ende der Mindestlaufzeit, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und ist jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündbar. Die Abmeldung muss in Textform erfolgen. Wochen- und Tagestickets enden nach Ablauf ohne Kündigung.
  • Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung der Teilnehmer sind der Tanzschule unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.
  • Tanzen ist das ganze Jahr über möglich, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage sowie den insgesamt 10 Wochen Tanzschulferien. Diese sind über das Jahr verteilt und werden rechtzeitig bekannt gegeben. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist in dieser Zeit weiter zu entrichten, da es sich bei dem monatlichen Mitgliedsbeitrag um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird.
  • Außerdem ist die Hausordnung Bestandteil der Geschäftsbedingungen.
     

Gut zu Wissen (Hausordnung)


1 HAUSORDNUNG - GELTUNGSBEREICH
Willkommen in der ADTV-Tanzschule Frank – Tanzschule Frank GmbH diese Hausordnung ist gültig für Besucher, Nutzer, Gäste oder sonstige Personen - nachfolgend Besucher - sowie Räumlichkeiten der ADTV-Tanzschule Frank und alle externen Unterrichte - nachfolgend Tanzschule - egal aus welchem Grund (Tanzunterricht, Gastronomiebesuch) diese die Räumlichkeiten betreten und unabhängig davon, ob eine Veranstaltung durchgeführt wird.

2 HAUSRECHT
Der Tanzschule steht in den Räumlichkeiten das alleinige Hausrecht zu. Den Anweisungen der Tanzschule ist Folge zu leisten. Besucher haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von Veranstaltungen oder auch zu einem dauerhaften Hausverbot führen. Besuchern wird der Zutritt zur Tanzschule verweigert oder verwiesen, wenn diese:

  •  die Anordnungen nicht befolgen
  • erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
  • gewaltbereit oder zur Anstiftung von Gewalttaten bereit sind
  • ein Hausverbot besteht

3 TYPISCH TANZSCHULE
In der Tanzschule verwenden wir das wertschätzende und respektvolle Du. Dies ist die Grundlage für den Umgang miteinander – höflich und respektvoll. Wir – die Tanzschule unterrichten nach den fluup-Grundsätzen, gästeorientiert und individuell. Beim Tanzen ist darauf zu achten, dass raum- und personenangepasst getanzt wird. Wir nehmen aufeinander Rücksicht. Es gibt keine Kleidungsvorschriften für den Unterricht. Jedem wie es gefällt und auch wie es angemessen ist. Natürlich ist im sportlichen Bereich z.B. ZUMBA®, Dancit® oder Hip Hop andere Kleidung sinnvoll wie im Gesellschaftstanz. Dies gilt auch für das Schuhwerk! Bitte Rücksicht auf die anderen Besucher und auch auf die Tanzfläche nehmen (Stahlstiftabsätze sind darum zu vermeiden).

4 SAUBERKEIT
Die Räumlichkeiten bzw. die Einrichtungsgegenstände sind von den Besuchern sorgsam zu behandeln, in einem sauberen Zustand zu hinterlassen sowie Beschädigungen zu vermeiden. Wir bitten um den Verzicht aufs Kaugummi.

5 WERBUNG UND DEKORATION
Werbe- oder Propagandamaßnahmen jeder Art sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind in der Tanzschule grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht durch schriftliche Genehmigung der Tanzschule im Einzelfall gestattet wurden. Die Verteilung von  Werbematerialien, Flugzetteln und Zeitschriften im Geltungsbereich ist unbeschadet der sonstigen behördlichen Vorschriften ausschließlich nach Bewilligung der Tanzschule gestattet.

6 GETRÄNKE UND SPEISEN
Die Tanzschule ist ein konzessionierter Schankbetrieb darum ist der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen nicht erlaubt. Das Füllen von Flaschen und Gläsern mit Wasser aus den Wasserhähnen der Toilettenanlagen ist untersagt. In der Tanzschule gilt ein „verstärkter Jugendschutz“ d.h. kein Alkohol für Schülerinnen und Schüler in unseren Räumlichkeiten weder im Tanzunterricht noch bei Veranstaltungen, auch wenn diese laut Gesetz konsumieren dürften. Alkoholisierten Jugendlichen wird kein Einlass gewährt.

7 HAFTUNG/GEFAHRENTRAGUNG
Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitenden verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, sofern es sich nicht um Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit handelt. Eine Haftung der Tanzschule für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Tanzschule oder deren Mitarbeitende zurückzuführen. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Hauptpflichten des Vertrages, insbesondere Erteilen von Tanzunterricht) haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit.

8 FUNDSACHEN, PERSONEN- UND SACHSCHÄDEN
In der Tanzschule gefundene Gegenstände sind an der Theke abzugeben. Entstandene Personen- und Sachschänden sind sofort zu melden bei: Peter Frank bzw. den Tanzlehrenden.

9 FLUCHT- UND RETTUNGSWEGE
Flucht- und Rettungswege sind uneingeschränkt freizuhalten.

10 RAUCHEN
Im Gebäude der Tanzschule ist das Rauchen generell verboten.

11 INFEKTIONSKRANKHEITEN
Bei Auftreten von ansteckenden Krankheiten ist wegen Infektionsgefahr Peter Frank bzw. das Büro der Tanzschule unverzüglich zu benachrichtigen.

12 DATENSCHUTZ
Bezüglich des Datenschutzes gilt die jeweils gültige und veröffentliche Datenschutzrichtlinie der ADTV-Tanzschule Frank

13 RECHT AM EIGENEN BILD
Das Filmen und Fotografieren durch Besucher zu privaten Zwecken ist verboten. Wird während des Unterrichts oder einer Veranstaltung durch die Tanzschule oder beauftragte Unternehmen in Bild und Ton aufgezeichnet, ist es möglich, dass der einzelne Besucher als Teil des Publikums in der Aufzeichnung (z.B. im Rahmen einer Sendungsausstrahlung bzw. Produktion, etc.) erscheint. Der Besucher stimmt der räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Verwertung einer solchen Aufzeichnung mit seinem Bild mit Betreten der Tanzschule zu. Eine Vergütung von Rechten findet insoweit nicht statt.

14 ERKRANKUNG / SCHWANGERSCHAFT DER TEILNEHMENDEN
Eine Erkrankung sollte durch ein ärztliches Attest belegt werden können. In diesem Fall kann der Vertrag vor Beginn storniert werden. Wenn krankheitsbedingt über einen absehbaren (längeren) Zeitraum die Teilnahme nicht möglich ist, kann nach Rücksprache eine Beitragspause vereinbart werden. Ist durch Krankheit die Teilnahme dauerhaft nicht möglich kann der Vertrag zum jeweiligen Monatsende beendet werden. Bei eingetretener Schwangerschaft kann der Vertrag in dem Monat beendet werden, in dem die Teilnahme nicht mehr möglich ist.

15 SONDERREGELUNGEN / KULANZ
Vom Vertrag abweichende (Kulanz)Regelungen bedürfen der Zustimmung der Geschäftsleitung und werden in Textform festgehalten.

16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 1.3.2022 in Kraft. Besucher erkennen mit Betreten der Tanzschule diese Hausordnung als verbindlich an. Die Hausordnung kann von der Tanzschule jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Sollte ein Teil der Hausordnung unwirksam sein, berührt dies die restlichen Teile der Hausordnung nicht. Streitigkeiten mit der Tanzschule unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Soweit der Kunde Kaufmann ist, wird Bottrop als Gerichtsstand vereinbart.

17 PFLEGE, ÜBERPRÜFUNG, AKTUALISIERUNG
Die Hausordnung wird jährlich überprüft und bei Bedarf revidiert bzw. aktualisiert.

18 MITGELTENDE DOKUMENTE
Dazu gehören die Geschäftsbedingungen, Datenschutzrichtlinie – außerdem das Hygienekonzept der Tanzschule. Bottrop, 1.3.2022 Peter Frank