Institust- und Geschäftsbedingungen
Wer ist mein Vertragspartner und wie erreiche ich ihn?
Vertragspartner für den Tanzunterricht ist
die Tanzschule Frank GmbH, Hans-Sachs-Str. 15, 46236 Bottrop, Tel.: 02041 21618, Fax.: 02041 22524, info@tanzschule-frank.de; www.tanzschule-frank.de USt-Id-Nr.: DE277981176;
Handelsregister-Nr.: HRB 11057, Amtsgericht Gelsenkirchen; Geschäftsführer: Peter Frank.
Was wünsche ich mir?
Die Tanzschule Frank verpflichtet sich, bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung
den gewünschten Platz / die gewünschten Plätze zu reservieren.
Sollte der gewählte Kurs / Club besetzt sein, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung.
In diesem Falle entfällt die Honorarverpflichtung, sofern kein anderer Kurs / Club(termin) als Ersatz gewählt wird.
Bei minderjährigen sind die Erziehungsberechtigten Vertragspartner und zahlungspflichtig.
Der Unterricht erfolgt bei erstklassig ausgebildeten ADTV- und CreaDance Tanzlehrern, Kindertanzlehrern, Fachlehrern und -Instruktoren.
Welche Leistung erhalte ich?
Bei Kursen sind die Unterrichtseinheiten (UE) den jeweiligen aktuellen Kursplänen zu entnehmen.
Bei Tanzkreisen, fortlaufenden Kursen:
findet der Unterricht an mindestens 30 UE (15 UE bei 14tägigen Kreisen) pro Jahr – nicht an gesetzlichen Feiertagen oder in den NRW-Schulferien – statt.
Zusätzliche Leistungen, eine evtl. Mindestvertragslaufzeit bzw. eine u. U. einmalig fällige Bearbeitungs(Aktivierungs)-gebühr sind den Kursplänen zu entnehmen.
Bei TanzZeit-Buchung: findet der Unterricht an mindestens 30 UE. Die UE-Zahl kann stark schwanken,
da die Teilnehmer selbst über die Häufigkeit der Unterrichtsteilnahme entscheiden.
Während der TanzZeit ist die Teilnahme an allen Tanzangeboten – u. U. auch in Ferienzeiten – möglich!
Wie kann ich Weitertanzen?
Zum Weitertanzen brauche ich nichts zu unternehmen, denn zu Weiterführungs-, Anschlusskursen
und –Tanzkreisen erfolgt – wenn ich nicht kündige, eine automatische Vertragsverlängerung wie folgt:
Spezialkurse: um die jeweils folgende Leistungsstufe.
Tanzkreise, fortlaufende Kurse und TanzZeit:
nach Ablauf einer Mindestlaufzeit bis zur Kündigung um die auf der Anmeldung angegebene Verlängerungszeit!
(z.B. Quartal, die jeweils folgenden 3, 6 oder 12 Monate o. ä.) .
Beginn einer Mindestvertragslaufzeit und Zahlungsverpflichtung ist der erste Zahlungsmonat.
Bei Beginn einer quartalsweisen Verlängerung im laufenden Quartal wird die Gebühr anteilig berechnet.
Eine Umbuchung zur höheren Verlängerung ist zu jedem Monatsanfang; zur kürzeren Zeit, zum Abschluss der gebuchten Laufzeit möglich.
Wie kann ich zahlen?
Ich kann die Beiträge bequem monatlich bzw. bei Kursen einmalig per Lastschrift – ermäßigt – einziehen lassen.
Bei Zahlung per Überweisung oder bar ist die gesamte Gebühr bis zur ersten Unterrichtsstunde bzw. jeweils am 1. Werktag eines Monats fällig.
Die jeweiligen Gebühren sind den aktuellen Unterrichtsausschreibungen zu entnehmen.
Alle monatlichen Clubgebühren entsprechen 1/12 Rate einer Jahresgebühr und werden deshalb auch in den Ferien einbehalten.
Beiträge mit Aktionsermäßigungen gelten jeweils nur für eine Unterrichtsstufe bzw. die ersten 3 Monate einer Vertragslaufzeit.
Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können oder zurückgehen, so muss ich die vom Bankinstitut erhobenen
Stornogebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr übernehmen, wenn die Rücklastschrift nicht von der Tanzschule zu ver-antworten ist.
(z.B. falsche Kontonummer, falsche BLZ, Kt.-Nr. und Name nicht identisch, undeutliche / schlecht lesbare / nicht eindeutige Angaben etc.).
Der Gesamtbetrag hierfür beträgt €uro 5,00
Was geschieht, wenn meine Teilnahme am Unterricht 'mal nicht möglich ist?
Für rechtzeitig entschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht besteht nach Absprache die Möglichkeit,
die versäumten Stunden in einem Parallelkurs / -kreis, in einem Kurs der folgenden Saison oder in kostenlosen Servicestunden nach- bzw. vorzuholen.
Dies kann jedoch zu anderen Zeiten und bei anderen Fachlehrern stattfinden. Ist das nicht möglich, so führt dies zu keiner Minderung der Kurs- / Clubgebühr.
Verantwortet die Tanzschule den Ausfall einzelner Stunden, werden selbstverständlich Ersatzstunden angeboten.
Was muss ich tun, wenn ich aufhören will?
Sollte das Tanzen wider Erwarten keinen Spaß (mehr) machen oder sollten zeitliche Gründe ein Weitertanzen verhindern,
kann formlos schriftlich (eMail, Fax, Post) wie folgt gekündigt werden:
Kurse: Bis 7 Tage vor Kursbeginn ohne Kosten, bis 1 Tag vor Kursbeginn ½ Kursgebühr, am Tag des Beginns oder später voller Kursbetrag.
Bei automatischer Weitermeldung: Kostenlos bis 3 Werktage vor Beginn der neuen Unterrichtseinheiten, anschließend wird der jeweils ganze Betrag berechnet.
Tanzkreisen, fortlaufende Kurse, TanzZeit: erste Kündigungsmöglichkeit 3 Wochen – bei einmonatiger Mindestlaufzeit 1 Woche – vor Ablauf der Mindestlaufzeit.
Im Anschluss jeweils 3 Wochen vor Monatsende bzw. bei quartalsweiser- oder 3, 6 und 12monatiger Verlängerung, 3 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Verlängerung.
Stichtag für die Kündigungsfrist ist der Eingang in der Tanzschule. Bei verspätet eingehender Kündigung gilt der jeweils folgende Termin.
Was geschieht wenn ich krank werde / ein anderer wichtiger Grund vorliegt?
Eine Krankheit sollte ich durch ein ärztliches Attest belegen können. In diesem Fall kann ein Kurs vor Beginn ohne Gebühren storniert werden
bzw. wird der Restbetrag eines laufenden Kurs zurückerstattet. Wenn krankheitsbedingt über einen absehbar längeren Zeitraum eine Teilnahme an Tanzkreisen nicht möglich ist,
muss ich nicht kündigen, sondern, erhalte nach dem ersten Krankheitsmonat eine Beitragsgutschrift nach der Genesung.
Ist durch Schwangerschaft, Wohnortwechsel, Einberufung zum Wehrdienst, beruflich bedingt oder Krankheit o.ä. dauerhaft eine weitere Teilnahme unmöglich,
kann ich bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Monatsende kündigen.
Was geschieht, wenn ich eine Gebühr nicht bezahle?
Bei säumigen Zahlungen erhalte ich eine Zahlungsaufforderung – mit einer Gebühr von €uro 5,00. Hat diese Aufforderung keinen Erfolg,
wird der Vorgang ohne weitere Information an einen Rechtsvertreter / Inkassobeauftragten weitergeleitet.
Was muss ich weiterhin beachten?
Die vollzogene Unterschrift auf der Anmeldung, bzw. die Onlineanmeldung (nach eMail Bestätigung) ist rechtsverbindlich
und verpflichtete zur Zahlung der vollen Kursgebühr bzw. der Gebühr für den gebuchten Tanzkreis über den entsprechenden Zeitraum
(die Onlineanmeldung ist keine unverbindliche Angebotsanfrage!) Die Anmeldung berechtigt zum Besuch des gesamten Kurs
bzw. aller Unterrichtseinheiten in einem Tanzkreis, fortlaufendem Tanzunterricht oder allen Angeboten im Rahmen der TanzZeit.
Bei minderjährigen sind die Erziehungsberechtigten zahlungspflichtig. Der Tanzunterricht findet in geschlossenen Kursen / Kreisen statt.
Fremde haben während des Unterrichts keinen Zutritt zum Saal. Ausnahme: Potentielle Kunden die bereits einen Tanzkurs
(auch in einer fremden Tanzschule) abgeschlossen haben, möchten wechseln oder haben eine Tanzpause eingelegen müssen
und möchten nun wieder einsteigen -> In diesem Fall ist ein Tanzen zur Probe – u.U. gegen eine kleine Schutzgebühr –
in verschiedenen Leistungsstufen nach Absprache möglich.
Die Auswahl der Räumlichkeiten und der Lehrer steht der Tanzschule generell frei. Die Tanzschule behält sich vor,
Kurse zu verlegen oder abzubrechen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder unterschritten wird,
bzw. die Mindestteilnehmerzahl eines Tanzkreises unterschritten wird oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
In diesem Falle erfolgt eine Rückzahlung der Kurs-, Restgebühr. Sollte sich bei der Zusammenführung von Tanzkreisen
Unterrichtstag- und / oder –zeitverschiebung ergeben, wird ein Sonderkündigungsrecht von 3 Wochen zum Monatsende gewährt.
Bei einer Änderung der Gebühren oder UE für Tanzkreise wird eine erteilte Einzugsermächtigung automatisch verlängert,
wenn der Kreis nicht 3 Wochen nach schriftlicher Mitteilung gekündigt wird. Die Ausübung des Tanzens
bzw. die je nach gebuchtem Kurs ausgeübte Betätigung in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr.
Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder von deren Mitarbeitern verursacht werden,
ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
Die persönlichen Daten werden nur zur Nutzung durch die Tanzschule elektronisch gespeichert! Abweichende (Kulanz)Regelungen,
auch von der ausgewiesenen Kursgebühr, sind möglich, bedürfen aber der Zustimmung der Tanzschulleitung.
Widerrufsrecht bei Internetanmeldungen
Bei der Internetanmeldung steht dem Kunden das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Danach wird die Willenserklärung zur Teilnahme am Tanzkurs erst wirksam, wenn Sie nicht binnen einer Frist von 2 Wochen schriftlich widerrufen wird.
Der Lauf der Frist beginnt mit Absenden des Anmeldeformulars. Hat der Kunde bereits am Tanzkurs teilgenommen,
auch nur stundenweise, so gilt der Widerruf als nicht erfolgt.
Der Widerruf ist zu richten an Tanzschule Frank – TanzPunkt bottrop, Hans-Sachs-Str. 15, 46236 Bottrop
oder per Email an info@tanzschule-frank.de
Stand August 2011